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Barrierefreie Webseiten

Seit dem 23.9.2019 ist die Barrierefreiheit einer Webseite verpflichtend. Doch was bedeutet eigentlich barrierefrei?

Unter einer barrierefreien Webseite versteht man eine Homepage, die gleichermaßen von Menschen mit oder ohne körperlicher Beeinträchtigung bedient werden kann. Das kann zum Beispiel eine Einschränkung des Seh- oder Hörvermögens, oder der motorischen Fähigkeiten sein. So sollte eine Webseite zum Beispiel ohne Maus bedienbar sein, keine zu kleinen Texte haben oder Texte mit geringem Kontrast zum Hintergrund beinhalten. Bilder müssen mit einem alternativen, beschreibenden Text versehen werden, sodass blinde Nutzer auch einen Eindruck der eingebetteten Grafiken bekommen.

Als Richtlinie für barrierefreie Webseiten können die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) herangezogen werden. Diese beschreiben die Anforderungen an die Barrierefrei einer Homepage in verschiedenen Ausprägungsarten (A, AA und AAA). Es ist genau definiert, welche Auflagen erfüllt werden müssen. So muss zum Beispiel ein normaler Fließtext ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 aufweisen, eine große Überschrift nur 3:1.

Dies wurde auch gesetzlich so festgehalten. Laut dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist der Bund verpflichtet, behördliche Homepages oder mobile Anwendungen so aufzubauen, dass die Bedienung für alle Nutzer uneingeschrängt möglich ist. Zudem gilt auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich mit dem Ziel, Personen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft möglich zu machen.

Die meisten Aspekte der Barrierefreiheit sind vom Entwickler der Webseite selbst umzusetzen, da sie technischer Natur sind. Alternativtexte bei Bilder sollten Sie nach Möglichkeit sogar selbst setzen können.

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